Behandlungskosten

Sie sind gesetzlich versichert und haben keine Zusatzversicherung?

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten für einen ergänzenden monatlichen Beitrag eine Zusatzversicheung an.

Diese kann je nach Wunsch ggf. auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit einbeziehen.

Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Die Osteopathische Medizin wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Die Leistungen werden von privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen, je nach Versicherungs-Tarif erstattet oder teilerstattet. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig Osteopathie-Behandlungen. Bitte klären Sie Ihre persönlichen Versicherungsmodalitäten mit Ihrer Krankenkasse. Die Höhe der Kosten lässt sich vorweg nicht ganz genau beziffern, da je nach zeitlichem Aufwand und Maßnahmen abgerechnet wird. Die Kosten belaufen sich 90 bis 95 Euro pro Behandlungsstunde und auf 45 bis 50 Euro pro halbe Stunde.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Behandlung jeweils am Therapietag wenn möglich direkt per EC oder bar zu begleichen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn ab.

Erstattung

Für gesetzlich versicherte Patienten ohne Heilpraktikerversicherung:

Manche gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob oder unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.

Im Folgenden steht eine pdf Datei zur Verfügung, in der Sie als gesetzlich Krankenversicherter ohne Zusatzversicherung nachsehen können, inwieweit Ihre Kasse eine Unterstützung bei der Zahlung anbietet.

Download
Gesetzliche Krankenkassen mit Übernahme oder Bezuschussung von osteopathischen Behandlungen
In der PDF Datei können sie nachschauen, welche Krankenkassen osteopathische Behandlungen übernehmen oder bezuschussen. (Stand der Tabelle: "April 2016")
Kostenübernahme-von-osteopathischen-Beha
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Für Patienten mit privater Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung:

Ich rechne mit dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) ab. Die GeBüH wird generell von den Privat- und Zusatzversicherungen anerkannt. Es gibt jedoch Verträge, in denen die Kostenübernahme ausgeschlossen ist.

Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob oder unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.